Letzte Aktualisierung: 20.09.2023, 10:50 Uhr
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
autom. ermittelte Adresse:
Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, Deutschland
Schwerpunktmäßig betroffene Themenfelder
Umwelt und Natur
Betroffener Stadtteil
Schwerte gesamt
Ansprechpartner*in
Dietmar Gröne-Krebs, Planungsamt, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte; 02304/104-253; dietmar.groene-krebs@stadt-schwerte.de
Bearbeitungsstand
Phase 1: Die Öffentlichkeit wird frühzeitig eingeladen, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.
Form der Beteiligung / Begründung, falls keine Beteiligung geplant ist
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Schwerte bietet Ihnen in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 06.10.2023 die Möglichkeit, sich über das Beteiligungsportal NRW an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Schwerte ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die jetzt laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link). Die Eingaben aus der Beteiligung werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs überprüft und ggf. miteinbezogen. In einigen Monaten findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.schwerte.de bekannt gegeben.
Stufen der Beteiligung
Meinung einholen
Anhänge