Mit dem Heimat-Preis würdigt die Stadt Schwerte das Ehrenamt und Engagement im Bereich Heimat. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit soll er auch nachahmenswerte Projekte bekannter machen und Ansporn liefern, neue Ideen zu entwickeln.
Im Rahmen des Programms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.“ fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Preisgelder für Heimat-Preise. Kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld in Höhe von 5.000€ beantragen. Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Die Kriterien sind lokal festzulegen. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist dieser angemessen zu berücksichtigen. Die Vergabe ist bis zum 31. Dezember des Jahres zu erfolgen, in dem der Bewilligungsbescheid zugegangen ist.
Derzeit vergeben mehr als 150 Kommunen und Kreise im Land NRW den Heimat-Preis.
Schwerpunktmäßig betroffene Themenfelder
Engagement und Ehrenamt
Betroffener Stadtteil
Schwerte gesamt
Ansprechpartner*in
Dr. Christopher Wartenberg, Büro des Bürgermeisters, MitMachBüro, Am Markt 11, 02304-104267, ehrenamt@stadt-schwerte.de
Bearbeitungsstand
Der Antrag für den Heimat-Preis 2022 wurde im März bewilligt, Bewerbungen waren bis Ende Juni möglich. Der Rat wird voraussichtlich im September über die Preisvergabe entscheiden.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land NRW verleiht die Stadt Schwerte ab 2020 jährlich einen Heimat-Preis auf der Grundlage des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.“. Das Projekt soll mindestens bis 2022 fortgeführt werden.
Politische Beschlusslage (relevante politische Beschlüsse)
27.11.2019, Vorlage IX/1107 „Teilnahme am Förderprogramm „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) ab 2020“ 07.10.2020, Vorlage IX/1242 „Verleihung des Heimatpreises aus dem Förderprogramm „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) an drei ausgewählte Initiativen“
29.09.2021 Vorlage X/0336 „Verleihung des Heimatpreises aus dem Förderprogramm „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) an drei ausgewählte Initiativen“
Form der Beteiligung / Begründung, falls keine Beteiligung geplant ist
Eine Beteiligung ist nicht geplant. Das Land NRW und der Rat der Stadt Schwerte haben die Kriterien zur Verleihung des Heimat-Preises festgelegt.
Weitere Informationen
Mit dem „Heimat-Preis“ soll die Wahrnehmung von herausregendem Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema „Heimat“ zu diskutieren. Preise sind neben Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere. Der „Heimat-Preis“ bietet damit die Chance, landesweit eine „best-practice“-Sammlung gelungener Heimat-Initiativen sichtbar zu machen. Mit dem Heimat-Preis würdigt die Stadt Schwerte das nachahmenswerte Ehrenamt und Engagement im Bereich Heimat unter angemessener Berücksichtigung des vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen jährlich wechselnden Leitthemas. Voraussetzung für eine Nominierung ist, dass das Engagement in der Stadt Schwerte verortet ist. Ausgezeichnet werden können Einzelpersonen oder Organisationen, die sich gemeinnützig für Schwerte engagieren. Die Verwaltung schlägt vor, dass die folgenden Kriterien in der Bewertung besondere Beachtung finden: eine weltoffene und zukunftsorientierte Interpretation der Begriffe Heimat und lokale/regionale Identität; der Mehrwert und die Zugänglichkeit des Engagements für alle Schwerter*innen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Kultur, Sexualität, Sprache und Religion; die Förderung von Kindern und Jugendlichen; der Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie der Nachhaltigkeitsaspekt; die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der lokalen Verwurzelung; die Attraktivitätssteigerung öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Orte und Plätze. Ausgeschlossen von der Förderung über den Heimat-Preis sind Projekte von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Stufen der Beteiligung
Information
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