Bebauungsplan Nr. 201 "Wohnquartier Am Schützenhof"
Letzte Aktualisierung: 05.04.2024, 10:15 Uhr

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Siedlungsbereiches im Stadtteil Schwerte-Mitte an der Schützenstraße/Ecke Lohbachstraße, unmittelbar südöstlich angrenzend an den Kreisverkehr. Es umfasst die Fläche des ehemaligen Freizeit-Allwetterbades (FAB) sowie die derzeit durch die Sportvereine VfL Schwerte 1919/21 e. V., den Schießsportclub Schwerte e. V. sowie durch die Reisevereinigung Schwerte e. V. genutzten Flächen. Die Flächengröße beträgt rd. 4,6 ha.
Vorgesehen ist die Entstehung eines Quartiers mit bedarfsgerechtem, vielfältigem sowie bezahlbarem Wohnraum und gleichzeitig hoher städtebaulicher Qualität. Entstehen sollen so rund 450 Wohneinheiten. Zusätzlich sind in geringem Maße ergänzende Nutzungen wie Dienstleistungen und Einzelhandel vorgesehen. In Form einer maßvollen Verdichtung soll sich die neue Bebauung in ihr Umfeld einfügen und zugleich eine eigene Identität ausbilden. Dabei ist vor allem auch das Ziel, die attraktive Lage der Fläche am Übergang in die Ruhrauen zu honorieren, indem eine Verknüpfung mit den hochwertigen Freiraumstrukturen hergestellt wird. Insgesamt soll das geplante Wohnquartier mit einer hohen sozialen, funktionalen und ökologischen Qualität zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung beitragen.

autom. ermittelte Adresse: Schützenstraße, 58239 Schwerte, Deutschland

Vorhabennummer

65

Schwerpunktmäßig betroffene Themenfelder

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Betroffener Stadtteil

Mitte

Ansprechpartner*in

Stefanie Zaddach, Planungsamt, Rathaus I, Rathausstr. 31, 02304/104-637, stefanie.zaddach@stadt-schwerte.de

Bearbeitungsstand

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 "Wohnquartier Am Schützenhof" beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Form einer Bürgerveranstaltung und anschließendem 14-tägigem Aushang der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist parallel durchzuführen. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte ist im Parallelverfahren innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung durchzuführen.

Politische Beschlusslage (relevante politische Beschlüsse)

Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung im Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen am 02.03.2022

Form der Beteiligung / Begründung, falls keine Beteiligung geplant ist

Mit einer Informationsveranstaltung sollten die Bürger*innen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden und Gelegenheit zur Erörterung erhalten. Diese fand am Mittwoch, den 07.02.2024 im Bürgersaal des Rathauses I statt. Anschließend lagen die Planunterlagen bis einschließlich 23.02.2024 während der Dienstzeiten im Planungsamt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.

Weitere Informationen

Um eine möglichst hohe städtebauliche Qualität des geplanten Wohnquartiers unter Berücksichtigung seiner Lage zu gewährleisten, hat die Stadt Schwerte im Rahmen eines offenen Investorenwettbewerbes unterschiedliche Entwürfe erarbeiten lassen. Aus den eingegangenen Angeboten wurden durch die Fachverwaltung die drei besten ausgewählt und in der Sitzung am 15.09.2021 vorgestellt (DS X/0311). Die Entwürfe boten jeweils eigene Qualitäten hinsichtlich Wohnraumtypologie, Baudichte, Einfügung, Erschließungsprinzip sowie Freiraumgestaltung und decken somit eine große Bandbreite möglicher Lösungsansätze für die vorgesehene Wohnbaulandentwicklung ab. Als Sieger ist der Entwurf von der Bietergemeinschaft Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse Schwerte AöR hervorgegangen. In seiner Sitzung am 17.11.2021 (DS X/0311) hat der APBW im nicht öffentlichen Teil entschieden, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Grundstücke an die Bietergemeinschaft Ten Brinke Projektentwicklung GmbH & Co. KG und Stadtsparkasse Schwerte AöR zu veräußern.

Stufen der Beteiligung

Information, Meinung einholen

Art der Beteiligung

formell

Anhänge

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