Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Letzte Aktualisierung: 06.10.2022, 13:46 Uhr
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Bürger*innen und Unternehmen online anzubieten. Dadurch soll die digitale Antragsstellung und Erledigung der Anliegen bei Behörden ermöglicht werden, sodass die Antragsstellung vor Ort in der Dienststelle nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Die Stadt Schwerte setzt diese Vorgabe durch das Service-Portal der Stadt Schwerte um. Dieses ist über den folgenden Link zu erreichen. Service-Portal der Stadt Schwerte: https://service-portal.schwerte.de/
autom. ermittelte Adresse:
Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, Deutschland
Vorhabennummer
69
Schwerpunktmäßig betroffene Themenfelder
Kinder, Jugend und Familie, Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Schule, Bildung, Sport, Tourismus und Kultur, Inklusion und Integration, älter werden, Sicherheit und Ordnung, Umwelt und Natur, Mobilität und Verkehr, Wirtschaft und Technik, Engagement und Ehrenamt
Betroffener Stadtteil
Schwerte gesamt
Ansprechpartner*in
Paula Arndt, Haupt- und Personalamt, Rathaus I, Rathausstr. 31, Büro 218, 02304/104-661, paula.arndt@stadt-schwerte.de
Bearbeitungsstand
Seit Anfang 2022 wird die Umsetzung des OZG durch die Abteilung Organisation im Haupt- und Personalamt durchgeführt. Seitdem wurden bereits 50 neue Services in das Service-Portal eingestellt. Im Laufe diesen Jahres und der Folgejahre werden sukzessive alle weiteren Verwaltungsleistungen über das Service-Portal umgesetzt und die Verwaltungsdigitalisierung vorangetrieben.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Dauerhaft
Form der Beteiligung / Begründung, falls keine Beteiligung geplant ist
Eine Beteiligung ist nicht geplant, da es sich um einen verwaltungsinternen Veränderungsprozess auf gesetzlicher Grundlage handelt.
Stufen der Beteiligung
Information