Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Letzte Aktualisierung: 06.10.2022, 13:46 Uhr

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale den Bürger*innen und Unternehmen online anzubieten. Dadurch soll die digitale Antragsstellung und Erledigung der Anliegen bei Behörden ermöglicht werden, sodass die Antragsstellung vor Ort in der Dienststelle nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Die Stadt Schwerte setzt diese Vorgabe durch das Service-Portal der Stadt Schwerte um. Dieses ist über den folgenden Link zu erreichen. Service-Portal der Stadt Schwerte: https://service-portal.schwerte.de/

autom. ermittelte Adresse: Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, Deutschland

Vorhabennummer

69

Schwerpunktmäßig betroffene Themenfelder

Kinder, Jugend und Familie, Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Schule, Bildung, Sport, Tourismus und Kultur, Inklusion und Integration, älter werden, Sicherheit und Ordnung, Umwelt und Natur, Mobilität und Verkehr, Wirtschaft und Technik, Engagement und Ehrenamt

Betroffener Stadtteil

Schwerte gesamt

Ansprechpartner*in

Paula Arndt, Haupt- und Personalamt, Rathaus I, Rathausstr. 31, Büro 218, 02304/104-661, paula.arndt@stadt-schwerte.de

Bearbeitungsstand

Seit Anfang 2022 wird die Umsetzung des OZG durch die Abteilung Organisation im Haupt- und Personalamt durchgeführt. Seitdem wurden bereits 50 neue Services in das Service-Portal eingestellt. Im Laufe diesen Jahres und der Folgejahre werden sukzessive alle weiteren Verwaltungsleistungen über das Service-Portal umgesetzt und die Verwaltungsdigitalisierung vorangetrieben.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

Dauerhaft

Form der Beteiligung / Begründung, falls keine Beteiligung geplant ist

Eine Beteiligung ist nicht geplant, da es sich um einen verwaltungsinternen Veränderungsprozess auf gesetzlicher Grundlage handelt.

Stufen der Beteiligung

Information

Anhänge

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