Letzte Aktualisierung: 13.05.2025, 14:16 Uhr
Die Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH (IEG) plant in Zusammenarbeit mit der Dr. Ing. Potthoff GmbH & Co. KG aus Hamm eine Bebauung mit insgesamt 14 öffentlich geförderten Miet-Reihenhäusern. Das geplante Bebauungskonzept leistet somit auch einen wichtigen Beitrag für einkommensschwache Familien mit Kindern und unterstützt die Ziele des Handlungskonzepts Wohnen der Stadt Schwerte. Das Bebauungskonzept sieht eine Überplanung des vorderen Grundstücksbereichs vor. Die Erschließung erfolgt mit zwei Anschlusspunkten an die Messingstraße, welche insgesamt drei Hausgruppen mit je fünf bzw. vier Reihenhäusern erschließt. Die Reihenhäuser sollen als 2-geschossige Baukörper mit Satteldach errichtet werden.
autom. ermittelte Adresse:
Messingstraße, 58239 Schwerte, Deutschland
Schwerpunktmäßig betroffene Themenfelder
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betroffener Stadtteil
Mitte-Nord
Ansprechpartner*in
Stefanie Zaddach, Planungsamt, Rathaus I, Rathausstr. 31, 02304/104-637, stefanie.zaddach@stadt-schwerte.de
Bearbeitungsstand
In seiner Sitzung am 09.04.2025 hat der Rat der Stadt Schwerte den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Politische Beschlusslage (relevante politische Beschlüsse)
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung im Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen am 10.05.2023
Beschluss zur Offenlage im Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen am 20.11.2024
Satzungsbeschluss durch den Rat am 09.04.2025
Form der Beteiligung / Begründung, falls keine Beteiligung geplant ist
Die Offenlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 "Wohnbebauung Messingstraße" der Stadt Schwerte erfolgte durch eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal NRW im Zeitraum vom 03.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025. Zusätzlich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Schwerte einzusehen. Darüber hinaus waren die Planunterlagen in diesem Zeitraum im Planungsamt montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr einsehbar. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.
Stufen der Beteiligung
Information
Art der Beteiligung
formell
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