Kommunale Wärmeplanung
Letzte Aktualisierung: 24.10.2024, 10:06 Uhr

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) des Bundes verpflichtet die Kommunen zur Erstellung eines sogenannten Wärmeplans. Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen sind dabei verpflichtet, den Wärmeplan bis spätestens zum 30.06.2028 zu erstellen. Die Stadt Schwerte hat sich bereits auf den Weg gemacht und wird die Erstellung 2025 abschließen. Damit soll den betroffenen Akteur*innen eine frühzeitige Orientierung für langfristige Investitionen gegeben werden.

Vorhabennummer

126

Schwerpunktmäßig betroffene Themenfelder

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Umwelt und Natur, Wirtschaft und Technik

Betroffener Stadtteil

Schwerte gesamt

Ansprechpartner*in

Florian Hübner, florian.huebner@stadt-schwerte.de

Bearbeitungsstand

Der Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist an die Stadtwerke Schwerte erteilt worden. Die Bearbeitung ist im Juli 2024 gestartet.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

1 Jahr

Form der Beteiligung / Begründung, falls keine Beteiligung geplant ist

Die Bürger*innen, Wirtschaft, Politik und weitere relevante Akteur*innen werden während der Bearbeitung des Projekte durch unterschiedliche Formate mit einbezogen. Über eine Webseite wird ferner der aktuelle Projektstand dargestellt.

Weitere Informationen

Bürgerinformationsveranstaltung am 07.11. um 17.30 Uhr in den Räumen der TWS, Lohbachstraße 12

Stufen der Beteiligung

Information

Art der Beteiligung

informell

Anhänge

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