Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) des Bundes verpflichtet die Kommunen zur Erstellung eines sogenannten Wärmeplans. Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen sind dabei verpflichtet, den Wärmeplan bis spätestens zum 30.06.2028 zu erstellen. Die Stadt Schwerte hat sich bereits auf den Weg gemacht und wird die Erstellung 2025 abschließen. Damit soll den betroffenen Akteur*innen eine frühzeitige Orientierung für langfristige Investitionen gegeben werden.
Vorhabennummer
126